Stiften und Spenden – Ein Gewinn für beide Seiten
Der Staat honoriert das finanzielle Engagement für eine Stiftung in besonderem Maße – sowohl für die Stiftenden und Spendenden als auch für die Stiftung selbst.
Vorteile des Stiftens für die Stifterin/den Stifter:
- Für die Stiftenden wird die Zustiftung steuerlich wie eine Spende behandelt, d.h. die Zuwendung zur Förderung gemeinnütziger Zwecke ist jährlich bis zu 5 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar.
- Zusätzlich können Zuwendungen – in den Grundstock der Stiftung oder für einen bestimmten Stiftungsbereich – bis zu 20.400 Euro jährlich geltend gemacht werden.
Vorteile des Stiftens für die Stiftung:
- Die EKHN Stiftung ist gemeinnützig und daher u.a. von der Körperschafts-, Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Das gestiftete Vermögen geht ohne steuerliche Abzüge an die Stiftung und kommt so zu hundert Prozent den Stiftungszwecken zugute.
- Die jährlichen Erträge werden ebenfalls nicht besteuert, sondern können in vollem Umfang für Projekte ausgeschüttet werden, die dem gemeinnützigen Stiftungszweck dienen.
Sie wollen mehr zum Stiften und Spenden wissen oder hätten gerne eine Beratung? Wir informieren Sie gern. Ihre Ansprechpartnerin ist Friederike von Bünau.
