Formen des Stiftens
Zustiftung – ein kleines Stück „Ewigkeit“
Wenn Sie dauerhaft die Ziele und Visionen der EKHN Stiftung unterstützen und den gesellschaftlichen Dialog nachhaltig stärken wollen, ist eine Zustiftung die passende Form Ihres Engagements. Denn eine Zustiftung dient der Aufstockung des Stiftungskapitals. Das heißt, das Geld bleibt in der Summe unangetastet und erhöht dauerhaft das Stiftungsvermögen, die jährliche Zinserträge ließen in die Projekte – so wirkt Ihre Zustiftung perspektivisch über Generationen!
Sie können zustiften
- ohne Zweckbindung, d.h. die Zuwendung gelangt in den Allgemeinen Stiftungsfond, die Erträge können flexibel nach Bedarf für Projekte eingesetzt werden.
- mit Zweckbindung, d.h. die Zuwendung ist für einen bestimmten Zweck vorgesehen. Hier bietet Ihnen die EKHN Stiftung unterschiedliche Bereiche:
Kunst, Wissenschaft und Bildung, Politik und Wirtschaft. Auch hier werden nur die Zinserträge zur Finanzierung von Projekten eingesetzt.
In welchem Bereich die Stiftungszuwendung angelegt werden soll, bestimmen Sie als Zustifter/Zustifterin.
Stiften durch ein Testament
Stifterisches Engagement durch eine Zustiftung können Sie auch in Ihrem Testament festlegen: mit einem Testamentsversprechen, einer Schenkung oder einem Vermächtnis. Sie bestimmen, wie hoch der Betrag sein soll und in welchen Bereich Ihre Zustiftung fließen soll. Eine Zustiftung durch Schenkung kann sowohl mit einem einmaligen Betrag als auch durch Teilbeträge geleistet werden. Neben Geldwerten können der Stiftung ebenso Sachwerte – wie Immobilien oder Kunstwerke – vermacht werden.
Ob Zustiften oder Spenden, Schenken oder Vererben – bei Ihren Fragen beraten wir Sie gern oder vermitteln Sie gegebenenfalls an kompetente Expertinnen und Experten weiter.
Ihr Ansprechpartnerin:
Friederike von Bünau
Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt
Fon (06151) 405-361
f.buenau@ekhn-stiftung.de
