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Wir fördern Ideen, die bewegen!
Deshalb suchen wir wirkungsvolle, innovative Konzepte und Projekte, die den Dialog zwischen Kirche und Gesellschaft stärken und Menschen dabei unterstützen, ihr Potenzial zu entfalten. Kennen Sie ein solches Projekt? Oder verantworten Sie selbst eines, das eine Förderung verdient? Dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören!


Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf oder füllen Sie direkt Ihren Förderantrag aus und senden ihn mit einem Finanzplan an uns:

info@ekhn-stiftung.de  

Anträge für die nächste Runde werden bis zum 4. März 2026 angenommen. 

Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen und Fristen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.


Download Förderantrag:
Das Antragsformular soll nur eine DIN A4-Seite betragen:

EKHN Förderantrag WORD-Dokument
EKHN Förderantrag PDF-Dokument

Download Logo der Stiftung: 

▶ Logo in verschiedenen Dateiformaten



Wichtige Informationen zur Antragsstellung
Projektbeschreibung
  • Welches Projekt haben Sie geplant?
  • Welche Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Vorhaben?
  • Wen möchten Sie erreichen?
  • Mit wie vielen Besucher*innen/Teilnehmer*innen rechnen Sie?
  • Wie ist der Zeitplan für Ihr Projekt?
  • Welche (finanziellen) Eigenleistungen können Sie einbringen?
  • Wer engagiert sich ehrenamtlich im Projekt?
  • Wie planen Sie die Finanzierung des Projektes? Bitte reichen Sie uns einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein, aus dem auch der Anteil der Eigenmittel ersichtlich wird.
  • Welche weiteren Fördermittel haben Sie beantragt?
  • Welche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit planen Sie?
  • Wie möchten Sie auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Auswahlkriterien
  • Das Projekt entspricht dem Stiftungszweck.
  • Der Schwerpunkt des Projekts liegt auf dem Gebiet der EKHN.
  • Der Förderantrag besteht aus dem Antragsformular (s.o.), einem Kosten- und Finanzierungsplan und einer Projektbeschreibung. 
  • Die Beantragung der Fördergelder erfolgt vor Projektbeginn.
  • Ein finanzieller Eigenanteil sollte gesichert sein, eine nachträgliche Schließung von Finanzierungslücken ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Eine Zusammenarbeit von kirchlichem und nichtkirchlichem Träger ist wünschenswert.
  • Projekte, die originäre Aufgabe des Antragstellers sind, werden in der Regel nicht gefördert. Einzelpublikationen werden grundsätzlich nicht unterstützt.
  • Regionale Gesichts- und inhaltliche Schwerpunkte können berücksichtigt werden.
  • Das Projekt ist darauf angelegt, Wirkung zu erzielen, d.h. es werden konkrete Ziele formuliert, die vom Antragsteller entsprechend geplant, umgesetzt und überprüft werden. 
  • Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Projekts soll ein Bericht vorliegen.
  • Die gleichen Förderprojekte werden in der Regel nicht mehr als dreimal in Folge unterstützt.
  • Die Stiftung legt Wert auf eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit. Bei dieser soll das Logo der Stiftung in geeigneter Weise berücksichtigt werden. Der Fördermittelempfänger stellt der Stiftung auf Wunsch aussagefähiges Text- und Bildmaterial zur Verfügung.
Antragsfristen
  • Anträge werden innerhalb der Abgabefrist schriftlich (per Post oder E-Mail) eingereicht.
  • Der Beginn des geplanten Projektes darf nicht vor der Sitzung des Kuratoriums liegen.
  • Pro Kalenderjahr finden zwei Kuratoriumssitzungen statt. Ihr Antrag wird in der nächstfolgenden Kuratoriumssitzung beraten. 
  • Das Kuratorium entscheidet über die Förderung.


  • Alle Antragseingänge werden schriftlich (per Post oder E-Mail) bestätigt.
  • Die Entscheidung der Kuratoriumsmitglieder über die Anträge werden den Antragstellern i.d.R. innerhalb einer Woche nach der Sítzung schriftlich mitgeteilt.
  • Anträge für die kommende Runde werden bis zum 4. März 2026 angenommen.



Information zum Abschlussbericht

Spätestens zwei Monate nachdem Sie ein Projekt mit Unterstützung der EKHN Stiftung durchgeführt haben, reichen Sie bitte einen vollständigen Verwendungsnachweis ein. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einer Finanzaufstellung.

Mit dem Sachbericht informieren Sie uns über inhaltliche Aspekte Ihres Projektes. Er ist als Ergänzung zum rechnerischen Verwendungsnachweis gedacht. Die Gestaltung des Berichts ist Ihnen prinzipiell freigestellt, ein guter Richtwert für die Länge sind 1 bis 1,5 Seiten.

Wir nutzen den Bericht in erster Linie, um mehr über Verlauf und Ergebnisse Ihres Projektes zu erfahren und Sie besser kennenzulernen. Kritik oder Wünsche an uns können Sie gern in den Bericht aufnehmen, denn wir nutzen ihn auch, um uns selbst weiterzuentwickeln. Darüber hinaus dient der Bericht unserer internen Dokumentation und zugleich als Quelle für die Informationen über unsere Stiftungsaktivitäten.


Ihr Bericht sollte Folgendes beinhalten:

  • Eine Abrechnung - Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen. 
  • Einen inhaltlichen Sachbericht - Bitte lesen Sie unsere Orientierungshilfe zum Bericht.  
  • Einen Pressespiegel (sofern vorhanden) 
  • Bildmaterial (sofern vorhanden) - Zwei bis drei aussagekräftige Fotos zu Ihrem Projekt in druckfähiger Auflösung (300 dpi), inkl. einer Erklärung zur rechtlichen Freigabe der abgebildeten Personen, einer Bildunterschrift und dem Copyright. Links zu Video- oder Audiomaterial.