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eine Förderung beantragen?

Antrag auf eine Förderung durch die EKHN Stiftung:

Um Fördermittel zu beantragen, füllen Sie bitte den Antrag aus und schicken ihn samt Finanzplan an:

info@ekhn-stiftung.de

Download Förderantrag:
Das Antragsformular soll nur eine DIN A4-Seite betragen:

EKHN Förderantrag WORD-Dokument
EKHN Förderantrag PDF-Dokument

Download Logo der Stiftung: 

▶ Logo in verschiedenen Dateiformaten



Stiftungssprechstunde


Die nächste Stiftungssprechstunde wird im August angeboten.

Wenn Sie teilnehmen möchten, bitten wir um kurze Anmeldung an info@ekhn-stiftung.de

Bitte setzen Sie sich gerne unabhängig von diesem Termin jederzeit mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung, wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben. Wir 

Die EKHN Stiftung nimmt Förderanträge für Kulturprojekte aller Art entgegen. An zwei Terminen im Jahr (Frühjahr und Herbst) wird darüber entschieden. Wie läuft das Verfahren ab? Wie viel Vorlauf ist notwendig? Und was soll ich in meinen Förderantrag überhaupt reinschreiben?

Solche Fragen sind ein Fall für die Stiftungssprechstunde, die wir Ihnen als Zoom-Session online anbieten. Sie fragen, was Sie auf dem Herzen haben, und bekommen direkt eine Antwort von uns. Das spart Zeit und sorgt gleich für den persönlichen Draht.


Wichtige Informationen zur Antragsstellung
Projektbeschreibung
  • Welches Projekt haben Sie geplant?
  • Welche Ziele verfolgen Sie mit der Ausstellung?
  • Wen möchten Sie hiermit erreichen?
  • Mit wie vielen Besuchern rechnen Sie?
  • Wie ist der Zeitplan für Ihre Ausstellung?
  • Welche Eigenleistungen erbringt Ihre Organisation/Initiative?
  • Wer engagiert sich ehrenamtlich?
  • Wie planen Sie die Finanzierung des Projektes? Bitte reichen Sie uns einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein, aus dem auch der Anteil der Eigenmittel ersichtlich  wird.
  • Welche anderen Fördermittel haben Sie beantragt?
  • Welche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit haben Sie geplant?
  • Wie möchten Sie auf die Förderung durch die Stiftung hinweisen?
Auswahlkriterien
  • Das Projekt muss dem Stiftungszweck entsprechen.
  • Der Schwerpunkt des Projekts muss auf dem Gebiet der EKHN liegen.
  • Die Einreichung des Antrags sollte grundsätzlich sechs Wochen vor der Sitzung des Kuratoriums schriftlich erfolgen. Dem Antragsformular sind ein Finanzplan und eine Projektbeschreibung beizufügen. Die Beantragung der Fördergelder muss vor Projektbeginn erfolgen.
  • Ein finanzieller Eigenanteil des Antragstellers sollte gesichert sein, eine nachträgliche Schließung von Finanzierungslücken ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Eine Zusammenarbeit von kirchlichem und nichtkirchlichem Träger ist wünschenswert.
  • Projekte, die originäre Aufgabe des Antragstellers sind, werden in der Regel nicht gefördert. Einzelpublikationen werden grundsätzlich nicht unterstützt.
  • Regionale Gesichts- und inhaltliche Schwerpunkte können bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
  • Das Projekt ist darauf angelegt, Wirkung zu erzielen, d.h. es werden konkrete Ziele formuliert, die vom Antragsteller entsprechend geplant, umgesetzt und überprüft werden. Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Projekts soll ein Bericht vorliegen.
  • Die gleichen Förderprojekte werden in der Regel nicht mehr als dreimal in Folge unterstützt.
  • Die Stiftung legt Wert auf eine aktive und angemessene Öffentlichkeitsarbeit. Bei dieser soll das Logo der Stiftung in geeigneter Weise berücksichtigt werden. Der Fördermittelempfänger hat der Stiftung auf Wunsch aussagefähiges Text- und Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.
Antragsfristen
  • Anträge müssen innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden.
  • Der Beginn des geplanten Projektes darf nicht vor der Sitzung des Kuratoriums liegen.
  • Pro Kalenderjahr finden zwei Kuratoriumssitzungen statt. Ihr Antrag wird in der nächsten Kuratoriumssitzung präsentiert. Das Kuratorium entscheidet über die Förderung.
  • Anträge sollen bitte spätestens sechs Wochen vor der Sitzung eingereicht werden.
  • Alle Antragseingänge werden schriftlich (per Post oder E-Mail) bestätigt.
  • Die Entscheidung der Kuratoriumsmitglieder über die Anträge werden den Antragstellern i.d.R. innerhalb einer Woche nach der Sítzung schriftlich mitgeteilt.
  • Die erste Sitzung für das Jahr 2024 findet am 30. April 2024 statt. Anträge werden bis 20. März 2024 angenommen.


Information zum Abschlussbericht

Spätestens zwei Monate nachdem Sie ein Projekt mit Unterstützung der EKHN Stiftung durchgeführt haben, reichen Sie bitte einen vollständigen Verwendungsnachweis ein. Dieser besteht aus einem Sachbericht und einer Finanzaufstellung.

Mit dem Sachbericht informieren Sie uns über inhaltliche Aspekte Ihres Projektes. Er ist als Ergänzung zum rechnerischen Verwendungsnachweis gedacht. Die Gestaltung des Berichts ist Ihnen prinzipiell freigestellt, ein guter Richtwert für die Länge sind 1 bis 1,5 Seiten.

Wir nutzen den Bericht in erster Linie, um mehr über Verlauf und Ergebnisse Ihres Projektes zu erfahren und Sie besser kennenzulernen. Kritik oder Wünsche an uns können Sie gern in den Bericht aufnehmen, denn wir nutzen ihn auch, um uns selbst weiterzuentwickeln. Darüber hinaus dient der Bericht unserer internen Dokumentation und zugleich als Quelle für die Informationen über unsere Stiftungsaktivitäten.


Ihr Bericht sollte Folgendes beinhalten:

  • Eine Abrechnung - Gegenüberstellung der kalkulierten und tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen. 
  • Einen inhaltlichen Sachbericht - Bitte lesen Sie unsere Orientierungshilfe zum Bericht.  
  • Einen Pressespiegel (sofern vorhanden) 
  • Bildmaterial (sofern vorhanden) - Zwei bis drei aussagekräftige Fotos zu Ihrem Projekt in druckfähiger Auflösung (300 dpi), inkl. einer Erklärung zur rechtlichen Freigabe der abgebildeten Personen, einer Bildunterschrift und dem Copyright. Links zu Video- oder Audiomaterial.